Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand der Fassung: Agust 2017)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Park-Paradies (PPPark) und ihren Kunden in Bezug auf die Inanspruchnahme der von der Firma Park-Paradies (PPPark) angebotenen Einstell- /Transferleistungen zum Flughafen Frankfurt am Main.
2. Buchung der Transfer- und Einstellleistungen
Die Buchung der Transfer- und Einstellleistung kann fernmündlich, online oder schriftlich bei der Park-Paradies (PPPark) erfolgen. Eine Anfrage muss mindestens 24 Stunden vor Durchführung der Transferleistung bei der Firma Park-Paradies (PPPark) eingehen. Erfolgt die Buchung schriftlich oder per Telefax bzw. E-Mail, müssen diese mindestens 24 Stunden vor Durchführung der Transferleistung bei der Firma Park-Paradies (PPPark) eingehen. Kurzfristigere Buchungen bedürfen der individuellen telefonischen Absprache und Bestätigung. Der Vertrag über die Transferleistungen kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung (per EMail, Telefax oder schriftlich auf dem Postweg) durch die Firma Park-Paradies (PPPark)zustande, es sei denn, die Buchung erfolgte innerhalb von 24 Stunden vor der Transferleistung nach telefonischer Absprache.
3. Durchführung der Transferleistungen
Der Transport von Personen und deren Gepäck vom Parkplatz der Firma Park-Paradies (PPPark) zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück ist Vertragsbestandteil. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Das rechtzeitige Erreichen des Flughafens Frankfurt am Main zu einer bestimmten Tagesoder Nachtzeit ist nicht Vertragsbestandteil. Der Preis der Transferleistungen richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Die Firma Park-Paradies (PPPark) behält sich aus organisatorischen Gründen die Möglichkeit von Sammeltransporten mehrerer Kunden vor. Dabei soll eine maximale Wartezeit von 45 Minuten nicht überschritten werden. Der Kunde ist verpflichtet, mit der Buchung die geplanten Abflug- und Ankunftszeitenzeit auf dem Flughafen Frankfurt am Main mitzuteilen. Sollten sich die mitgeteilten Abflug- und Ankunftszeiten z.B. durch Umbuchungen, Änderung der Flugnummer oder Verschiebung der Rückflugzeit ändern, so hat dies der Kunde der Firma Park-Paradies (PPPark) unverzüglich bis spätestens vier Stunden vor der mitgeteilten Abflug- bzw. Ankunftszeit telefonisch anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Mitteilung und deren Zugang ist der Kunde verantwortlich. Der vereinbarte Treffpunkt am Flughafen Frankfurt am Main ist durch den Kunden einzuhalten und sofort nach dem Auschecken aufzusuchen.
Sollte der Kunde den Fahrer der Firma Park-Paradies (PPPark) am vereinbarten Treffpunkt verfehlen, hat er die Firma Park-Paradies (PPPark) unverzüglich telefonisch zu verständigen. Kunden, die den vereinbarten Treffpunkt nicht aufsuchen und/oder die Firma Park-Paradies (PPPark) über ein Verfehlen des Fahrers nicht unverzüglich informieren, haben keinen Anspruch auf Beförderung.
4. Einstellung des Kundenfahrzeuges
Mit der Bestätigung der Buchung durch die Firma Park-Paradies (PPPark) ist der Kunde berechtigt, ein Fahrzeug auf einem durch Firma Park-Paradies (PPPark) zugewiesenen Stellplatz zu den hier genannten Bedingungen abzustellen. Die Firma Park-Paradies (PPPark) übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflicht für die vom Kunden eingebrachten Sachen und Fahrzeuge. Auf dem Park-/Abstellplatz gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend. Der Kunde hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter der Firma Park-Paradies (PPPark)Folge zu leisten. Das Fahrzeug ist nur innerhalb der markierten Stellplätze abzustellen. Die Firma Park-Paradies (PPPark) ist berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Kunden das von ihm eingestellte Fahrzeug aus wichtigem Grund abschleppen zu lassen, insbesondere wenn das Fahrzeug durch seine Beschaffenheit oder seinen Stand den übrigen Betrieb und andere Kundenfahrzeuge gefährdet oder wesentlich behindert. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
4.1 Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten.Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von Park-Paradies (PPPark), ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Der Einstellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich Park-Paradies (PPPark) zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist. Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken. Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung,sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist Park-Paradies (PPPark) berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt,auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen.
Anderenfalls ist Park-Paradies (PPPark) berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Frankfurt ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von Park-Paradies (PPPark), ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind Park-Paradies (PPPark), ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden.Können die vorgezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Park-Paradies (PPPark) berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
4.2 Haftung für Fahrzeugschäden:
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Park-Paradies (PPPark) bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Park-Paradies (PPPark) übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt. Park-Paradies (PPPark) haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinem Fall haftet Park-Paradies (PPPark) für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden. Bei Schäden, die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valetparking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.
4.3 Haftung für Gepäckbeschädigung:
Pro Person darf ein Koffer/eine Tasche bis 25 kg und Handgepäck mitgeführt werden. Sperrige Gegenstände oder Taschen in Übergröße, zusätzliche Gepäckstücke oder Gepäckstücke mit einem höheren Gewicht sind durch den Kunden bei der Buchung, jedenfalls aber 72 Stunden vor der Fahrt rechtzeitig anzugeben, da anderenfalls für die Firma Park-Paradies (PPPark) keine Beförderungspflicht für diese Gepäckstücke besteht.
Park-Paradies (PPPark) übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden an Gepäckstücken des Kunden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des
durchgeführten Shuttle-Service, von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.
5. Zahlungsbedingungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Der Preis bemisst sich nach der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen MWST. Die Gebühr ist als Barzahlung bei Vertragsbeginn im Voraus für die komplette Einstellzeitzeit zu entrichten. Die Abholung des Fahrzeuges ist nur durch den Kunden (Vertragspartner) möglich. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages erfolgt keine Rückvergütung der vorab entrichteten Gebühren.
6. Haftung der Firma Park-Paradies (PPPark)
Die verschuldensunabhängige Haftung der Firma Park-Paradies (PPPark) ist ausgeschlossen. Verschuldensabhängig haftet die Firma Park-Paradies (PPPark) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind wesentliche bzw. typische Vertragspflichten, d.h. Pflichten, welche die vertragsgemäße Durchführung ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut. Das rechtzeitige Erreichen des Flughafens zu einer vorgegeben Zeit ist nicht Vertragsbestandteil. Die Firma Park-Paradies (PPPark) haftet daher nicht bei Verspätungen, z.B. durch verspätetes Eintreffen auf dem Flughafen oder Verpassen eines Fluges. Dies gilt insbesondere bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. hohes Verkehrsaufkommen, Stau, Verkehrsunfall und höhere Gewalt (Unwetter, Glatteis). Der vorstehende Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Park-Paradies (PPPark) beruhen. Die Firma Park-Paradies (PPPark) schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch Dritte oder andere Kunden verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung sowie Entwendung des eingestellten Fahrzeuges, beweglicher oder eingebauter Gegenstände aus bzw. an dem Fahrzeug, wie z.B. Navigationssystem, Autotelefon, Autoradio oder persönliche Gegenstände.
7. Haftung des Kunden
7.1 Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von Park-Paradies (PPPark) oder Dritter auf dem Betriebsgelände von Park-Paradies (PPPark) sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von Park-Paradies (PPPark) verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden. Unabhängig vom Verschulden, haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von Park-Paradies (PPPark) verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
7.2 Der Kunde haftet für die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der Firma Park-Paradies (PPPark) oder Dritten, insbesondere anderen Kunden/Einstellern von Fahrzeugen schuldhaft zugefügten Schäden und stellt die Firma Park-Paradies (PPPark) insoweit von Ansprüchen der anderen Kunden/Einsteller von Fahrzeugen frei. Diese Schäden sind unaufgefordert der Firma Park-Paradies (PPPark) unverzüglich, spätestens aber vor Verlassen des Parkplatzes zu melden. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die durch ihn selbst, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachten Schäden unverzüglich seiner Haftpflichtversicherung mitzuteilen und der Firma Park-Paradies (PPPark) den Haftpflichtversicherer sowie die Schadennummer zur Kenntnis zu geben. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Parkplatz Reparaturen an dem von ihm eingestellten Fahrzeug vorzunehmen, es sei denn diese erfolgt durch einen autorisierten Pannennotdienst (z.B. ADAC, AvD oder Serviceunternehmen der jeweiligen Fahrzeughersteller). Bei Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers durch das Kundenfahrzeug haftet der Kunde neben dem Eigentümer des eingestellten Fahrzeuges. Er ist verpflichtet, die Dekontaminierung durch ein hierzu autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten seine Kunden vornehmen zu lassen und alle hierdurch entstehenden Folgekosten zu tragen. Er stellt die Firma Park-Paradies (PPPark) von Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Verunreinigung des Bodens/des Grundwassers stehen, frei.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Park-Paradies (PPPark) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Frankfurt am Main. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Frankfurt am Main als Gerichtsstand.
Park-Paradies (PPPark) ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.